Evaluation der Artikel 41-43 des Zivilgesetzbuches
April 2025: Eine Frau aus Eritrea hat vor Jahren in der Schweiz Asyl beantragt und wurde als Flüchtling anerkannt. Nun möchte sie heiraten. Das Problem: Sie hat keine Dokumente, die beweisen, dass sie unverheiratet ist. Was tut das Zivilstandsamt in diesem Fall?
Dieser und weiterer Fragen zum Umgang mit fehlenden Urkunden zum Personenstand sind wir im Auftrag des Bundesamtes für Justiz nachgegangen. Die Evaluation zeigt verschiedene Herausforderungen in der Praxis und damit einen Handlungsbedarf auf. Zur Optimierung wurden verschiedene Ansätze vorgestellt und diskutiert. Wir sind gespannt, in welche Richtung die weiteren Arbeiten von Verwaltung und Politik gehen werden.