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Das sind unsere Projekte

Das Projekt steht im Zentrum unserer Arbeit. Jedes Projekt ist anders. Immer haben wir aber ein Ziel: Unseren Kundinnen und Kunden eine aussergewöhnlich gute Dienstleistung zu bieten. Auf der Homepage sind beispielhaft einige Projekte dargestellt.

  • Angebot: Datenanalysen und Ökonometrie
  • Angebot2: Evaluation, Wirkungsmessung, Regulierungsanalysen
  • Angebot3: -
  • Projekte: Arbeitsmarkt und Migration

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) verhängt Sanktionen, wenn Stellensuchende zu wenige Bewerbungen einreichen, Termine beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) versäumen, zumutbare Stellen ablehnen oder ihre Arbeitslosigkeit selbst verschulden. In diesen Fällen kürzt die ALV die Taggelder, sogenannte Einstelltage. Unsere Studie geht der Frage nach, wie sich unterschiedliche Arten von Sanktionen auf die kurz- und langfristige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt auswirken.

  • Auftraggeberin: Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco)
  • Kooperationspartner: Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW, Universität Lausanne
  • Methoden: Deskriptive Datenanalyse, ökonometrische Analysen
  • Datenquellen: AVAM, ASAL, Individuelle Konten der AHV, Job-Room-Daten
  • Zeitraum: 2022 - 2025
  • Leistungen und Produkte: Forschungsbericht

In der Schweiz ist rund ein Drittel aller Arbeitslosigkeitsepisoden von mindestens einer Sanktion betroffen. Leichte Sanktionen mit bis zu 15 Einstelltagen machen etwa 70 Prozent aller Fälle aus. Am häufigsten sanktioniert die ALV aufgrund von ungenügenden Suchbemühungen.

Unsere ökonometrischen Analysen zeigen: Sanktionen verkürzen die Arbeitslosigkeit um durchschnittlich 6,5 Tage. Zudem erhöhen Sanktionen aufgrund ungenügender Arbeitsbemühungen die Zahl der eingereichten Bewerbungen sowie die Zahl der Klicks auf Online-Stellenanzeigen.

Ein weiteres Hauptergebnis, das BSS berechnet hat, lautet: Sanktionen wirken sich langfristig leicht negativ auf Einkommen und Erwerbstätigkeit aus. Das monatliche Erwerbseinkommen ist im Schnitt bis zu drei Jahre nach dem Ende der Arbeitslosigkeit um 0,6 bis 1,8 Prozent tiefer. Auch die Erwerbstätigenquote sinkt leicht. Die Abbildung zeigt, dass die Effekte mit zunehmender Sanktionshärte deutlich ansteigen. Leichte Sanktionen haben mittelfristig kaum signifikante Effekte auf die Erwerbsverläufe. Demgegenüber wirken sich schwere Sanktionen substanziell aus: Sie reduzieren die Ein-kommen auch drei Jahre nach der Arbeitslosigkeit um 2% und die Erwerbstätigkeit um 1%. Diese negativen Auswirkungen können dem Umstand geschuldet sein, dass Sanktionen die Qualität der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beeinträchtigen und zu instabileren Arbeitsverhältnissen führen.

Wirkung Sanktionen Arbeitslosigkeit

Downloads:
Forschungsbericht, Artikel in Die Volkswirtschaft

Presse:
Tagesanzeiger/BAZ, 20min

  • Grafik Sanktionen

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